Vermittlungsgutschein

Als Empfänger von ALG I und ALG II haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Ansprechpartner für die Vergabe ist die Bundesagentur für Arbeit oder ihre zuständiges Jobcenter. Sie können den Vermittlungsgutschein formlos per Telefon, Brief oder E-Mail anfordern. Bei Vorlage eines Vermittlungsgutscheins entstehen Ihnen keine Kosten.

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Private Vermittlung ohne Vermittlungsgutschein

Im Falle einer privaten Beauftragung, d.h. wenn Sie keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben, zahlen Sie nur im Fall einer erfolgreichen Vermittlung ein individuell an Ihre Situation angepasstes Vermittlungshonorar.